Mitgliederversammlung am 01.11.2021
Mitgliederversammlung am 01.11.2021
Liebe Mitglieder,
hiermit lädt der Vorstand gem. der Satzung zu unserer Mitgliederversammlung ein.
Diese beginnt um 19.30 Uhr:
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den Vorsitzenden und Feststellung der Beschlußfähigkeit
2. Berichte der Vorstandsmitglieder
3. Bericht der Kassenprüfung
4. Entlastung des Vorstandes
5. Neuwahlen des Vorstandes
6. Blick in das Jahr 2022
7. Verschiedenes
Wir hoffen auf rege Teilnahme !
Die aktuellen Corornaregelung (3-G) und Maskenpflicht sind bitte zu beachten!
Wer plant zu erscheinen ?
hiermit lädt der Vorstand gem. der Satzung zu unserer Mitgliederversammlung ein.
Diese beginnt um 19.30 Uhr:
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den Vorsitzenden und Feststellung der Beschlußfähigkeit
2. Berichte der Vorstandsmitglieder
3. Bericht der Kassenprüfung
4. Entlastung des Vorstandes
5. Neuwahlen des Vorstandes
6. Blick in das Jahr 2022
7. Verschiedenes
Wir hoffen auf rege Teilnahme !
Die aktuellen Corornaregelung (3-G) und Maskenpflicht sind bitte zu beachten!
Wer plant zu erscheinen ?
Viele Grüße
Patrick
1. Vorsitzender
"El Presidente"
Patrick
1. Vorsitzender
"El Presidente"
Re: Mitgliederversammlung am 01.11.2021
Ist eingetragen und ich werde kommen.
Grüße - Olaf
Grüße - Olaf
Ich fahre nicht langsam -
ich sichere nur nach hinten ab!
ich sichere nur nach hinten ab!
- Miki Formel 1
-
- Beiträge: 275
- Registriert: 01.05.2014, 01:23
- Wohnort: Berlin
Re: Mitgliederversammlung am 01.11.2021
Ich bin auch mit Dabei
Habe mich Verlesen dachte es wäre Heute
Gruß Miki
Habe mich Verlesen dachte es wäre Heute
Gruß Miki
Zuletzt geändert von Miki Formel 1 am 01.10.2021, 15:43, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Mitgliederversammlung am 01.11.2021
Habe den Einladung bezüglich der 3g Regelung ergänzt!
Viele Grüße
Patrick
1. Vorsitzender
"El Presidente"
Patrick
1. Vorsitzender
"El Presidente"
- Andreas W.
-
- Beiträge: 4642
- Registriert: 08.04.2014, 09:25
Re: Mitgliederversammlung am 01.11.2021
Mitgliederversammlungen
In vielen Vereinen und Verbänden stehen im Lauf des Jahres die Mitgliederversammlungen an. Viele Vereinsvorstände stellen sich die Frage, ob aufgrund der Corona-Pandemie die Mitgliederversammlung überhaupt durchgeführt werden kann, darf oder muss.
Für das Abhalten von Mitgliederversammlungen und/oder Gremiensitzungen sind laut § 11 Veranstaltungen
(1) Veranstaltungen im Freien mit mehr als 2000 zeitgleich Anwesenden verboten.
(2) Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 1000 zeitgleich Anwesenden verboten.
Dazu §11 (jetzige Fassung:
(3) Auf Veranstaltungen sind die Zuweisung fester Plätze und die Bestuhlung und Anordnung der Tische so vorzunehmen, dass zwischen Personen, die nicht zum engsten Angehörigenkreis gehören, ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird …
...Der Mindestabstand nach Satz 1 kann unterschritten werden....alle anwesenden Besucherinnen und Besucher negativ getestet sind.
(5) Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer besteht eine Maskenpflicht. Sofern der Mindestabstand nach Absatz 3 Satz 1 und 2 unterschritten wird und nicht alle anwesenden Besucherinnen und Besucher negativ getestet sind, besteht die Maskenpflicht auch am fest zugewiesenen Platz. Die Anwesenheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist zu dokumentieren.
Maskenpflicht bedeutet medizinische Maske= die bekannte OP Maske.
Da es sich um eine offizielle Mitgliederversammlung handelt glaube ich nicht das der Verein eigene "Spielregeln" aufstellen darf. Ich glaube nicht, dass sowas über das Hausrecht gedeckt ist.
In vielen Vereinen und Verbänden stehen im Lauf des Jahres die Mitgliederversammlungen an. Viele Vereinsvorstände stellen sich die Frage, ob aufgrund der Corona-Pandemie die Mitgliederversammlung überhaupt durchgeführt werden kann, darf oder muss.
Für das Abhalten von Mitgliederversammlungen und/oder Gremiensitzungen sind laut § 11 Veranstaltungen
(1) Veranstaltungen im Freien mit mehr als 2000 zeitgleich Anwesenden verboten.
(2) Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 1000 zeitgleich Anwesenden verboten.
Dazu §11 (jetzige Fassung:
(3) Auf Veranstaltungen sind die Zuweisung fester Plätze und die Bestuhlung und Anordnung der Tische so vorzunehmen, dass zwischen Personen, die nicht zum engsten Angehörigenkreis gehören, ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird …
...Der Mindestabstand nach Satz 1 kann unterschritten werden....alle anwesenden Besucherinnen und Besucher negativ getestet sind.
(5) Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer besteht eine Maskenpflicht. Sofern der Mindestabstand nach Absatz 3 Satz 1 und 2 unterschritten wird und nicht alle anwesenden Besucherinnen und Besucher negativ getestet sind, besteht die Maskenpflicht auch am fest zugewiesenen Platz. Die Anwesenheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist zu dokumentieren.
Maskenpflicht bedeutet medizinische Maske= die bekannte OP Maske.
Da es sich um eine offizielle Mitgliederversammlung handelt glaube ich nicht das der Verein eigene "Spielregeln" aufstellen darf. Ich glaube nicht, dass sowas über das Hausrecht gedeckt ist.
- Crash Test Dummies
-
- Beiträge: 3565
- Registriert: 15.04.2014, 19:43
- Wohnort: Velten
- Frank
-
- Beiträge: 692
- Registriert: 07.02.2015, 21:59
- Wohnort: Berlin Steglitz. Slotcarfrank@web.de
Re: Mitgliederversammlung am 01.11.2021
Ich bin auch dabei
Die Eiswürfel sind gefallen...
Coole Grüße
man kann niemanden überholen, wenn man in seine Fußstapfen tritt
Frank
Coole Grüße
man kann niemanden überholen, wenn man in seine Fußstapfen tritt
Frank
Re: Mitgliederversammlung am 01.11.2021
ich auch ...
Lg. Michael (Osi)
Lg. Michael (Osi)
Re: Mitgliederversammlung am 01.11.2021
Wir sind vermutlich auch dabei.
Gruß
Harald
Gruß
Harald